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Kaufvertrag für Immobilien: Diese Punkte sollten Sie beachten

Kaufvertrag für Immobilien: Diese Punkte sollten Sie beachten

Der Kauf einer Immobilie gehört zu den größten finanziellen Entscheidungen im Leben. Wer sich mit dem Kaufvertrag für Immobilien beschäftigt, stellt schnell fest: Diese Punkte sollten Sie beachten, bevor Sie unterschreiben. Denn ein Fehler im Vertrag kann teuer werden. In Deutschland sind nur etwa 45 Prozent der Bevölkerung Eigentümer — viele scheuen den Schritt, weil der Prozess komplex wirkt. Dabei lässt er sich gut strukturieren, wenn man die richtigen Fragen stellt. Von der Prüfung des Grundbuchs über die Notarkosten bis hin zu den Pflichten beider Parteien: Wer vorbereitet in den Kaufprozess geht, vermeidet böse Überraschungen und schützt sein Kapital langfristig.

Was ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwingend enthalten muss

Ein Immobilienkaufvertrag ist in Deutschland kein einfaches Dokument. Er muss notariell beurkundet werden — das schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch in § 311b BGB ausdrücklich vor. Ohne Notar ist der Vertrag nichtig. Das klingt streng, schützt aber alle Beteiligten vor unüberlegten Entscheidungen und rechtlichen Lücken.

Der Vertrag selbst muss eine Reihe von Angaben enthalten, die das Geschäft eindeutig definieren. Käufer und Verkäufer werden mit vollständigen Personalien aufgeführt. Das Objekt wird präzise beschrieben: Lage, Grundbuchnummer, Flurstücknummer, Wohnfläche. Fehlt eine dieser Angaben, kann es später zu Streitigkeiten kommen.

Folgende Punkte gehören in jeden Immobilienkaufvertrag:

  • Vollständige Bezeichnung des Kaufobjekts mit Grundbuchdaten und Flurstücknummer
  • Name und Anschrift von Käufer und Verkäufer
  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten (Fälligkeitsdatum, Bankverbindung)
  • Übergabetermin und Zustand des Objekts zum Zeitpunkt der Übergabe
  • Regelungen zu bestehenden Belastungen im Grundbuch (Hypotheken, Grundschulden, Wegerechte)
  • Gewährleistungsausschlüsse oder Haftungsregelungen für Mängel
  • Auflassungsvormerkung zum Schutz des Käufers

Die Auflassungsvormerkung sichert den Käufer ab, solange der endgültige Eigentumsübergang im Grundbuch noch nicht vollzogen ist. Sie verhindert, dass der Verkäufer das Objekt in der Zwischenzeit nochmals veräußert oder belastet. Dieser Schutzmechanismus ist in der Praxis von großer Bedeutung.

Auch die Frage der Inventarübernahme sollte schriftlich geregelt werden. Küche, Einbauschränke, Gartengeräte — was bleibt, was geht? Was mündlich vereinbart wurde, zählt vor Gericht oft nicht. Der Vertrag ist das einzige Dokument, das im Streitfall gilt.

Nebenkosten beim Immobilienkauf: Was wirklich auf Sie zukommt

Viele Käufer kalkulieren nur den Kaufpreis. Die Nebenkosten überraschen dann umso mehr. In Deutschland summieren sich diese Kosten schnell auf 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises — ein Betrag, der bei einer 400.000-Euro-Immobilie zwischen 40.000 und 60.000 Euro liegen kann.

Die Notarkosten betragen in der Regel 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Der Notar übernimmt die Beurkundung, koordiniert die Zahlung über ein Notaranderkonto und veranlasst die Eintragung im Grundbuch. Seine Gebühren sind gesetzlich geregelt und nicht verhandelbar — das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) legt die Tarife fest.

Hinzu kommt die Grunderwerbsteuer, die je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises beträgt. Bayern und Sachsen liegen mit 3,5 Prozent am unteren Ende, Schleswig-Holstein und Thüringen mit 6,5 Prozent am oberen. Diese Steuer ist sofort nach der Beurkundung fällig.

Wer über einen Makler kauft, zahlt zusätzlich die Maklerprovision. Seit der Reform von 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Courtage zu gleichen Teilen. Üblich sind 3 bis 3,5 Prozent pro Seite — zuzüglich Mehrwertsteuer. Das ist kein Pappenstiel.

Für die Finanzierung gilt: Der durchschnittliche Zinssatz für Immobilienkredite lag 2023 bei rund 3,5 Prozent — deutlich höher als in den Vorjahren. Wer die monatliche Belastung unterschätzt, gerät schnell in finanzielle Schieflage. Eine solide Eigenkapitalbasis von mindestens 20 Prozent des Kaufpreises ist ratsam, um die Finanzierungskosten zu begrenzen.

Rechte und Pflichten: Was Käufer und Verkäufer verbindet

Im Kaufvertrag treffen zwei Interessen aufeinander. Der Verkäufer will den besten Preis, der Käufer will Sicherheit. Der Vertrag schafft den rechtlichen Rahmen, der beide Seiten bindet — und schützt.

Der Verkäufer ist verpflichtet, das Objekt in dem Zustand zu übergeben, der im Vertrag beschrieben ist. Er muss alle ihm bekannten Mängel offenlegen. Wer einen Wasserschaden verschweigt oder eine fehlerhafte Heizungsanlage verbirgt, haftet auch dann, wenn der Vertrag einen Gewährleistungsausschluss enthält — denn arglistige Täuschung lässt sich nicht vertraglich ausschließen.

Der Käufer hingegen ist verpflichtet, den Kaufpreis zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. Verzögert er die Zahlung, gerät er in Verzug und schuldet Verzugszinsen. Außerdem muss er das Objekt zum vereinbarten Termin abnehmen.

Ein oft unterschätzter Aspekt: die Erschließungskosten. Wenn das Grundstück noch nicht vollständig erschlossen ist, können nachträgliche Kosten für Straßenausbau oder Kanalanschluss auf den neuen Eigentümer zukommen. Diese Verbindlichkeiten gehen mit dem Grundstück über — unabhängig davon, wer sie verursacht hat.

Auch laufende Mietverträge gehen beim Kauf auf den neuen Eigentümer über. Der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete" gilt in Deutschland uneingeschränkt. Wer eine vermietete Wohnung kauft und selbst einziehen möchte, muss den Mieter ordentlich kündigen — was Zeit und unter Umständen Geduld kostet.

Kritische Punkte im Kaufvertrag für Immobilien, die Sie nicht übersehen sollten

Beim Kaufvertrag für Immobilien gibt es Klauseln, die auf den ersten Blick harmlos wirken, aber erhebliche Konsequenzen haben können. Wer diese Punkte nicht kennt, unterschreibt womöglich etwas, das er später bereut.

An erster Stelle steht die Grundbuchprüfung. Vor der Beurkundung muss das Grundbuch vollständig eingesehen werden. Eingetragene Grundschulden, Hypotheken, Nießbrauchrechte oder Wegerechte zugunsten Dritter können die Nutzung des Objekts erheblich einschränken. Das Bundesministerium der Justiz empfiehlt, alle Abteilungen des Grundbuchs — Abteilung I (Eigentümer), II (Lasten und Beschränkungen) und III (Grundpfandrechte) — sorgfältig zu prüfen.

Ein weiterer Punkt: der Baulastenkataster. Baulasten werden nicht im Grundbuch, sondern bei der Baubehörde eingetragen. Sie können zum Beispiel vorschreiben, dass ein Teil des Grundstücks als Zufahrt für ein Nachbargrundstück freigehalten werden muss. Diese Informationen fehlen im Grundbuch — und damit leicht im Bewusstsein des Käufers.

Auch die Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen verdient Aufmerksamkeit. Sie regelt, welche Teile des Gebäudes zum Sondereigentum gehören und welche gemeinschaftliches Eigentum sind. Wer hier nicht genau liest, wundert sich später über Kosten, die er nicht erwartet hat.

Schließlich: der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs. Kaufpreis gezahlt, Schlüssel erhalten — aber im Grundbuch steht noch der alte Eigentümer. Das ist normal, dauert aber Wochen bis Monate. Die Auflassungsvormerkung schützt in dieser Phase. Wer ohne sie kauft, geht ein unnötiges Risiko ein.

Wie Sie typische Fallstricke beim Immobilienkauf vermeiden

Ein Immobilienkauf geht schief, wenn man zu schnell handelt. Der Zeitdruck, den manche Verkäufer oder Makler aufbauen, ist oft künstlich. Ein seriöses Angebot hält ein paar Tage stand — genug Zeit für eine gründliche Prüfung.

Beauftragen Sie vor der Unterzeichnung einen unabhängigen Gutachter, der den baulichen Zustand des Objekts bewertet. Feuchtigkeitsschäden, Schimmel, Risse im Mauerwerk oder eine veraltete Elektroinstallation können Sanierungskosten in fünfstelliger Höhe verursachen. Ein Gutachten kostet ein paar hundert Euro — und spart im Zweifel ein Vielfaches.

Lassen Sie den Vertragsentwurf vor dem Notartermin prüfen. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet, aber er vertritt nicht aktiv Ihre Interessen. Ein auf Immobilienrecht spezialisierter Rechtsanwalt liest den Entwurf mit anderen Augen. Er erkennt Klauseln, die zu Lasten des Käufers formuliert sind, und kann Änderungen einfordern.

Prüfen Sie die Finanzierung vor dem Notartermin vollständig. Eine Finanzierungszusage der Bank sollte schriftlich vorliegen. Wer den Vertrag unterzeichnet, ohne die Finanzierung gesichert zu haben, riskiert eine Vertragsstrafe, wenn der Kauf scheitert.

Klären Sie außerdem, ob das Objekt unter Denkmalschutz steht. Das kann steuerliche Vorteile bringen, schränkt aber auch Umbau- und Renovierungsmöglichkeiten erheblich ein. Genehmigungen dauern länger, Materialvorschriften sind strenger. Wer das nicht weiß, plant mit falschen Voraussetzungen.

Der Immobilienverband Deutschland rät Käufern, alle mündlichen Zusagen des Verkäufers schriftlich in den Vertrag aufnehmen zu lassen. Was nicht im Vertrag steht, existiert rechtlich nicht. Diese einfache Regel verhindert viele Konflikte nach der Übergabe.

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